Die wichtigsten Fragen & Antworten zur Förderung

Fragen & Antworten zum Ausfüllen des Förderantrags

Ausfüllen des Förderantrags und Kreis der Antragssteller

Wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Antrags

  1. Sie können den Antrag zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten. Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur innerhalb der Antragsfrist vom 15. Januar bis 13. März 2024 online eingereicht werden kann.
     
  2. Alle mit * markierten Fragen sind Pflichtangaben. Diese müssen beantwortet werden, um den Antrag abschicken zu können.
     
  3. Bei einigen Antwortfeldern gibt es Zeichenbegrenzungen, bitte beachten Sie diese.

In welchen Bereichen fördert die Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern Projekte?
Alle Informationen zu unseren Förderkriterien und Voraussetzungen finden Sie in unserer Förderrichtlinie auf Förderrichtlinie - Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern.

Wer kann einen Antrag bei der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern stellen?
Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts sowie steuerbegünstigte juristische Personen, wie z.B. gemeinnützige Vereine, Kommunen, Stiftungen, NGOs.

Privatpersonen können nicht gefördert werden.

Nähere Informationen finden Sie unter Punkt 2.2 - 2.5 in den Förderrichtlinien.

Fördert die Stiftung auch Projekte im Ausland?
Nein. Es können nur Projekte innerhalb Bayerns unterstützt werden. Die Träger können aber ihren Hauptsitz auch in einem anderen Bundesland Deutschlands haben.

Wer ist mein Träger?
Bitte benennen Sie die Dachorganisation oder den Verband Ihres Projekts. Im Zweifelsfall nehmen Sie den Eintrag unter „Sonstige“ vor.

Dürfen mehrere Förderanträge von demselben Antragssteller parallel gestellt werden?
Sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt werden, dürfen mehrere Anträge parallel gestellt werden.

Unser Verein/ unsere Organisation wurde bereits von der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern gefördert. Kann erneut ein Antrag eingereicht werden?
Ja, eine erneute Antragsstellung ist grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie, dass bei zahlenmäßig hohen Antragseingängen noch nicht geförderte Projektträger prioritär berücksichtigt werden.

Muss ein Nachweis über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt meinem Antrag in jedem Fall beigefügt werden?
Ja. Gefördert werden können lt. Satzung steuerbegünstigte Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts und steuerbegünstigte juristische Personen. Sofern es sich bei den Antragstellerinnen bzw. Antragstellern um juristische Personen des privaten Rechts handelt, müssen diese als gemeinnützig i. S. d. §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) anerkannt sein. Sie werden im Onlineantrag dazu aufgefordert den aktuell gültigen Freistellungsbescheid hochzuladen. Andernfalls kann der Antrag nicht abgesendet werden.

Kommunen, Kirchen und Wohlfahrtsverbände bitten wir ebenfalls einen entsprechenden Nachweis hochzuladen.

Sofern Sie keinen Freistellungsbescheid besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Zeitliche Vorgaben/Termine

Gibt es feste Fristen und Termine für eine Antragsstellung?
Ja. Die jährliche Projektausschreibung mit Stichtagsregelung wird auf www.ehrenamtsstiftung.bayern.de bekannt gegeben. Eine Antragsstellung über diesen Termin hinaus ist nicht möglich.

Wann kann mein Projekt frühestens beginnen?
Erst nachdem Sie von der Geschäftsstelle der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern eine Förderzusage erhalten haben (voraussichtlich im Juli des laufenden Jahres) kann Ihr Projekt beginnen, d.h. der Projektstart ist frühestens ab dem 01.09.2024 möglich.
Ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann nicht gestellt werden (siehe hierzu auch Zeitliche Vorgaben/ Termine, Frage Nr. 7).
Das beantragte Projekt muss so geplant sein, dass angemessene Vor- und Nachbereitungszeiten berücksichtigt werden. Im Förderzeitraum (auch Bewilligungszeitraum genannt) müssen alle Arbeiten fertiggestellt und alle projektbezogenen Ausgaben getätigt werden. Bei Veranstaltungen und Aktionen umfasst das auch Ausgaben und Arbeiten zur Vorbereitung.

Wie lange kann ein Projekt maximal laufen?
Die Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern fördert zeitlich befristet. Projektmittel werden grundsätzlich für nicht mehr als zwei Jahre vergeben. Projekte müssen innerhalb des im Förderantrag festgelegten Förderzeitraums abgeschlossen werden.

Was ist, wenn ich das Projekt innerhalb der vereinbarten Laufzeit nicht abschließen kann? Kann ich eine Verlängerung meines Projekts beantragen?
Unsere Förderprojekte haben klar definierte Start- und Endtermine. Wenn absehbar ist, dass Sie das Projekt bis zu dem vereinbarten Endtermin nicht abschließen werden, müssen Sie eine Verlängerung bei der Geschäftsstelle beantragen. Diese muss rechtzeitig vor dem geplanten Endtermin schriftlich gestellt und begründet werden.

Können bereits laufende Projekte finanziert werden?
Nein, das ist lt. unserer Förderrichtlinie nicht möglich.

Das Projekt gibt es bereits, aber wir wollen es auf andere Bereiche ausweiten oder ein weiteres inhaltliches Modul etablieren. Hat es damit bereits „begonnen“?
Nein. Projekte, die einen neuen Baustein oder eine Erweiterung planen, können auch einen Förderantrag bei der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern stellen. Das sog. „Add on“ muss in der Projektbeschreibung jedoch klar beschrieben werden. Aber auch hier gilt: Es dürfen im Vorfeld noch keine Ausgaben dafür angefallen sein.

Die Planungen für das Projekt laufen bereits und ich habe z.B. Referenten für das Projekt angefragt. Hat das Projekt damit bereits begonnen?
Nein. Grundsätzlich gilt: Es dürfen keinerlei Verträge oder Ausgaben vor der Bewilligung durch die Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern für das Projekt getätigt worden sein. Reine Anfragen, beispielsweise zur Einholung von Angeboten, sind unschädlich.

Was ist beim Projektabschluss zu beachten?
Die Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern benötigt innerhalb von vier Wochen nach Projektabschluss einen Abschlussbericht und einen Nachweis mit einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung. Außerdem sind nicht verbrauchte Restmittel (nach vorheriger Rücksprache mit der Geschäftsstelle) an die Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern zurückzuzahlen.

 

Finanzierungsplan

Der Ausgaben- und Finanzierungsplan dient Ihrer Projektkalkulation und wird im Falle einer Förderzusage verbindlicher Bestandteil des Fördervertrags. Dieser muss alle direkt bei der Durchführung des Vorhabens entstehenden Ausgaben (Honorar- und Sachkosten) enthalten. Er dient u.a. als Grundlage zur Erstellung des Verwendungsnachweises nach Abschluss Ihres Projektes und wird zum Abgleich herangezogen.

Dürfen meine Gesamtprojektkosten auch insgesamt höher als 10.000 Euro sein?
Ja, das ist möglich.

Muss ich 10.000 Euro an Fördermittel beantragen oder kann es auch weniger sein?
Es können Fördermittel in Höhe von 1.000 bis max. 10.000 Euro beantragt werden.

Muss ich einen Eigenmittel-Anteil in Höhe von mind. 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben einbringen?
Ja, das ist lt. Förderrichtlinie erforderlich. Antragsteller/-innen müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent einbringen, der in baren Mitteln erbracht werden muss. Das bedeutet, dass es sich um bare Eigenmittel handeln muss. Geldwerte Leistungen, wie z.B. der Einsatz von ehrenamtlichen Arbeitsstunden, können nicht als Eigenmittel eingesetzt werden.

Ich kann zurzeit keine weiteren Einnahmen benennen, bin aber auf der Suche. Was soll ich im Finanzierungsplan unter Einnahmen eintragen?
Bitte listen Sie den Stand Ihrer Finanzierungsbemühungen im Kosten- und Finanzierungsplan auf. Kennzeichnen Sie ggf. die Positionen mit „angefragt“.

Welche Ausgaben kann ich eintragen?

  • Sind Personalausgaben zuwendungsfähig? Es können nur projektbezogene Honorarausgaben für das Projekt beantragt werden.
  • Was sind projektbezogene Honorarausgaben? Unter projektbezogene Honorarausgaben fallen sogenannte „Fremdpersonalausgaben“. Dies sind Kosten, die nicht durch „eigenes, festangestelltes Personal“ generiert werden, sondern durch „fremdes“ mit Honorarvergütung beauftragtes Personal. Kosten für festangestelltes Personal sind nicht förderfähig.
  • Was sind Sachausgaben? Zuwendungsfähige Sachausgaben sind z.B. projektbezogene Fortbildungen, Fahrtkosten oder Ausgaben für Räume zur Durchführung des Projektes.
  • Nicht förderfähige Sachausgaben sind: institutionell bedingte Ausgaben, investive Förderungen (Baumaßnahmen),  Anschaffungen ohne Projektbezug, die Anschaffung von Transportmitteln sowie Dauerförderungen (Mietkosten, Mitgliedsbeiträge, Eigenpersonalkosten). Weitere Erläuterungen siehe Förderrichtlinie Punkt 2.5 und 2.10.

Darf ich gleichzeitig bei anderen Stellen Fördergelder beantragen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Diese müssen jedoch angegeben werden. Bitte listen Sie den Stand Ihrer Finanzierungsbemühungen im Kosten- und Finanzierungsplan auf. Kennzeichnen Sie ggf. die Positionen mit „angefragt“.

Mittelverwendung

Was ist bei Änderungen im Ausgaben- und Finanzierungsplan zu beachten?
Während der Durchführung des Projekts sind Änderungen in der Kalkulation nichts Ungewöhnliches. Solange der Förderzweck weiterverfolgt wird, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb eines so genannten Einzelansatzes (beispielsweise den Sachkosten) Änderungen vorzunehmen. Ausnahme: Dinge, die nicht dem Zweck der Förderrichtlinie und den im Antrag beschriebenen Zielen dienen oder von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind. Dies muss jedoch kostenneutral erfolgen. Eine nachträgliche Erhöhung der Fördermittel aufgrund gestiegener Kosten ist nicht möglich. Bitte nehmen Sie in jedem Fall Kontakt mit der Geschäftsstelle auf.

Was ist beim Kauf von Sachgegenständen oder der Vergabe von Honorarverträgen zu beachten?
Die Mittel sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Näheres wird im Fördervertrag geregelt. Vergleichen Sie grundsätzlich vor jedem Kauf und jeder Beauftragung die Preise oder das Honorar (Einholung von drei Angeboten/ Marktüberblick dokumentieren). Sie sind verpflichtet, bei der Auswahl der Angebote das wirtschaftlichste Angebot zu nehmen. Das wirtschaftlichste Angebot in einem Vergabeverfahren ist dasjenige mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

In welchem Zeitraum können die Mittel ausgegeben werden?
Alle Ausgaben müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums entstanden sein. Der Bewilligungszeitraum wird im Fördervertrag festgelegt und ist bindend. Ausgaben, die vor oder nach dem im Fördervertrag genannten Zeitraum entstanden sind (insbesondere durch das Schließen von Verträgen), sind nicht förderfähig und müssen selbst finanziert werden.

PDF-Download: FAQs zum Ausfüllen des Förderantrags

 

 

Fragen & Antworten zum Ablauf des Förderverfahrens

Versand/Unterschrift

Muss ich den Antrag per Email und per Post schicken?
Nein, ab 2024 ist das Einreichen des Antrags zusätzlich per Post nicht mehr notwendig. Der Onlineantrag wird, nachdem Sie ihn ausgefüllt und abgeschickt haben, direkt an uns gesendet. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Nach dem Absenden erscheint Ihr ausgefüllter Antrag noch einmal auf Ihrem Bildschirm zum Download. Bitte speichern Sie den Antrag für Ihre Unterlagen ab.

Warum muss ein Verantwortlicher für die Projektbearbeitung benannt werden?
Eine gute Zusammenarbeit und Kommunikation mit unseren Projektpartnern ist uns wichtig. Wir benötigen daher einen aktuellen Ansprechpartner/ eine Ansprechpartnerin, der/ die uns über die gesamte Projektlaufzeit Auskunft über das Projekt geben kann. Sollten sich personelle Änderungen und Zuständigkeiten in ihrer Organisation ergeben, bitten wir um umgehende Mitteilung.

Erhalte ich eine E-Mail zur Bestätigung, dass der Antrag erfolgreich eingegangen ist?
Ja, nach erfolgreichem Absenden des Online-Antrags erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Ihr Antrag ist der Bestätigung nicht beigefügt. Bitte speichern Sie Ihren Antrag direkt nach dem Absenden für Ihre Unterlagen selbst ab.

Bearbeitungszeit

Wie lange dauert die Bearbeitungszeit durch die Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern?
Die Anträge werden formal (z.B. Rechtsform, Vollständigkeit etc.) und inhaltlich (s. Förderrichtlinie) von der Geschäftsstelle geprüft. Nach Ablauf des Einsendeschlusses kann die Bearbeitung und Beurteilung aller eingegangen Anträge bis zu vier Monate dauern. In der Regel werden die Förderzu- und absagen im Juli eines Jahres mitgeteilt.

Entscheidung über Förderung

Wer entscheidet über meinen Förderantrag?
Die Entscheidung über die Förderung erfolgt durch den Stiftungsvorstand unter Einbindung des Stiftungskuratoriums. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht (auch bei Vorliegen aller Fördervoraussetzungen).

Wie erhalte ich Nachricht, ob mein Projekt gefördert wird?
Alle Mitteilungen über Absagen erfolgen per E-Mail. Ein Anspruch des Antragstellers auf Begründung von Ablehnungen besteht nicht.
Eine Förderzusage erfolgt ebenfalls per E-Mail. Nach Bestätigung des Projektträgers über die Durchführung des Projektes, erhält der Träger ein Schreiben, das von der Geschäftsführung unterzeichnet und dem ein Fördervertrag beigefügt ist. Wir benötigen eine rechtsverbindliche Unterschrift des Projektträgers. Der Unterzeichner des Fördervertrags muss daher über die erforderliche Vertretungsvollmacht verfügen. Die Unterzeichnung und Rücksendung des Fördervertrags an die Stiftung ist die Voraussetzung für die Auszahlung der bewilligten Fördermittel.

Datenschutz

Was passiert mit meinen persönlichen Daten?
Alle Informationen zum Datenschutz finden Sie zum Download auf unserer Webseite. Dort werden alle Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ausführlich beantwortet.

Weitere Fragen

Ich habe noch Fragen. Wie kann ich mit der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern in Kontakt treten?

Sie können uns eine E-Mail senden: info@ehrenamtsstiftung.bayern.de oder uns telefonisch kontaktieren (Geschäftszeiten: Mo–Do von 9:00 bis 15:00 Uhr) unter der Rufnummer 089/1261-2951 oder -2950.

PDF-Download: FAQs zum Ablauf des Förderverfahrens

 

 

Die Convention 2024. Forum Ehrenamt

Ehrenamt als Herzkammer der Gesellschaft. Digitalisierung als Möglichkeit in einer sich schnell verändernden Welt in Bewegung zu bleiben. Gut besuchte Ausstellerstände. Interessierte Gesichter und motivierte Gespräche in den Workshops. Rundum positives Feedback. Wir sind begeistert! Danke allen die da waren und sich informiert, vernetzt und beteiligt haben!
Weitere Impressionen von unserer bayern.ehrenamt.digital Convention am 20.04.2024 findet ihr auf: https://digital-vereint.de/aktuelles/impressionen-die-convention-bayern-ehrenamt-digital/

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Staatsempfang

Staatsempfang der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern am 5. Mai 2023 anlässlich des 5-jährigen Stiftungsjubiläums im Schloss Nymphenburg

Impressionen finden Sie hier